Gesetzliche Krankenversicherung:
Durch die erlangte vertragsärztliche Zulassung kann ich ab dem 01.07.2017 direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Private Krankenversicherung:
In der Regel übernimmt ihre private Krankenversicherung die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes.
Fragen Sie ihre Versicherung welche Leistungen übernommen werden.
Beihilfe:
Die Kosten werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen problemlos übernommen.
Am Besten fragen Sie bei ihrer Beihilfestelle nach.
Finanzierung über das Jugendamt:
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit die Kosten über das Jugendamt erstattet zu bekommen, wenn es sich um eine pädagogische Leistung gemäß §27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG (SGB VIII) in Form von Hilfe zur Erziehung oder als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG (SGBVIII) handelt.
Fragen Sie hierzu den für Sie zuständigen Fachdienst des Jugendamtes.