Kostenübernahme

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

Durch die erlangte vertragsärztliche Zulassung kann ich ab dem 01.07.2017 direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

 

Private Krankenversicherung:

In der Regel übernimmt ihre private Krankenversicherung die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes.

Fragen Sie ihre Versicherung welche Leistungen übernommen werden.

 

 

Beihilfe:

Die Kosten werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen problemlos übernommen.

Am Besten fragen Sie bei ihrer Beihilfestelle nach. 

 

 

Finanzierung über das Jugendamt:

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit die Kosten über das Jugendamt erstattet zu bekommen, wenn es sich um eine pädagogische Leistung gemäß §27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG (SGB VIII) in Form von Hilfe zur Erziehung oder als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG (SGBVIII) handelt.

Fragen Sie hierzu den für Sie zuständigen Fachdienst des Jugendamtes.