Als Heilpraktikerin ist es mir nach dem Heilpraktikergesetz erlaubt eine psychotherapeutische Behandlung bei Erwachsenen durchzuführen. Auch hier werden die
Grundprinzipien der Tiefenpsychologischen Psychotherapie angewendet.
Diese Leistung wird privat abgerechnet und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Ebenso verhält es sich mit einer Paartherapie.